Bei Online-Buchungen durch Verbraucher*innen besteht nach § 312g BGB grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht (von wichtigen Ausnahmen abgesehen, siehe Hinweis unten). Bei Buchungen, die kurzfristig vor Veranstaltungsbeginn erfolgen („Spätbuchungen“), kann die Widerrufsfrist beim Veranstaltungsbeginn noch laufen – ein Widerruf wäre dann noch während der Veranstaltung oder sogar danach möglich. § 356 Abs. 4f BGB sieht jedoch vor, dass der oder die Buchende ausdrücklich auf das Widerrufsrecht verzichten kann, sofern die Leistung vor Ablauf der Frist erbracht wird. Dieser Artikel beschreibt, wie sich ein solcher Widerrufsverzicht auf einer SeminarDesk-Buchungsseite abbilden lässt.
In SeminarDesk gibt es keine spezielle Widerrufsverzichts-Checkbox als eigenständige Einstellung für die Buchungsseite. Stattdessen lässt sich die Bestätigung über ein Zusatzfeld im Buchungsformular abbilden. Dieser Ansatz hat den Vorteil, dass der konkrete Verzichtstext individuell formuliert und auf die jeweilige Veranstaltungsart abgestimmt werden kann.
Einrichtung über ein Zusatzfeld
Schritt 1: Zusatzfeld anlegen
Unter Verwaltung – Setup – Zusatzfelder – Buchungsformular wird im Abschnitt „Felder“ ein neues Feld angelegt:
- Feldtyp: Ja/Nein
- Bezeichnung: ein interner Name, bspw. „Widerrufsverzicht“
- Beschriftung im Buchungsformular: der vollständige Verzichtstext, der den Teilnehmenden während der Online-Buchung angezeigt wird
- Pflichtfeld: aktiviert
Schritt 2: Zusatzfeldgruppe anlegen
Im Abschnitt „Zusatzfeldgruppen Buchungsformular“ wird das Feld einer Gruppe zugeordnet – entweder einer bestehenden oder einer neu angelegten Gruppe (bspw. „Rechtliches“).
Schritt 3: Gruppe in der Veranstaltung zuordnen
In den Veranstaltungs-Details wird im Abschnitt „Buchung“ festgelegt, welche Zusatzfeldgruppe pro Buchung angezeigt werden soll. Dort lässt sich die in Schritt 2 gewählte Gruppe auswählen. Damit erscheint das Feld im Online-Buchungsprozess und muss vor dem Absenden der Buchung bestätigt werden.
Dokumentation und Bestätigung des Widerrufsverzichts
Die Antwort auf das Zusatzfeld wird pro Buchung in SeminarDesk gespeichert und ist in den Buchungsdetails im Abschnitt „Antworten Zusatzfelder“ sichtbar. Damit liegt eine pro Buchung dokumentierte Verzichtserklärung vor, die im Streitfall als Nachweis dient.
Nach § 312f BGB besteht außerdem die Verpflichtung, in der Vertragsbestätigung für die Verbraucher*innen – bspw. der Buchungsbestätigungs-E-Mail – die Erklärung des Widerrufsverzicht festzuhalten und auf das Erlischen des Widerrufsrechts hinzuweisen.
Verhältnis zum Widerrufsbutton im Footer
Der Widerrufsverzicht beschränkt das Widerrufsrecht für die jeweilige Buchung, ersetzt aber nicht die Pflicht, den Verbraucher*innen die Ausübung des Widerrufs zu ermöglichen, solange das Recht besteht. Sofern eine Veranstaltung dem Widerrufsrecht unterliegt, ist daher zusätzlich der Widerrufsbutton im Footer der Buchungsseite bereitzustellen. Die Konfiguration dieses Buttons erfolgt unabhängig vom Verzicht und ist im Artikel zu den Buchungsseite-Einstellungen beschrieben.
