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Wie stelle ich Rechnungen nach dem Reverse-Charge-Verfahren aus?

Beim Reverse-Charge-Verfahren geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. In diesem Fall müssen Rechnungen mit 0 % Umsatzsteuer ausgestellt werden.

Dieser Artikel beschreibt ausschließlich die technische Umsetzung in SeminarDesk und stellt keine steuerrechtliche Beratung dar! Die technische Umsetzung in SeminarDesk ermöglicht die Rechnungserstellung mit 0 % Umsatzsteuer. Ob das Reverse-Charge-Verfahren im konkreten Fall rechtlich anwendbar ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab (z. B. Leistungsort, Art der Leistung, Unternehmerstatus des Kunden). Die steuerrechtliche Anwendbarkeit sollte mit

Wichtig: Das Reverse-Charge-Verfahren gilt ausschließlich für B2B-Geschäfte (Unternehmer → Unternehmer mit gültiger USt-ID). Für Privatkunden (B2C) ist Reverse Charge nicht anwendbar – hier muss immer die normale Umsatzsteuer ausgewiesen werden.

Da in SeminarDesk die Steuersätze fest an Preislisten-Einträge gebunden sind und nach der Buchung nicht mehr geändert werden können, ist für Reverse-Charge-Fälle eine separate Preisliste mit 0 % Steuersatz erforderlich.

Vorgehen

Für Teilnahmegebühren

  1. Veranstaltung öffnen und zum Abschnitt „Teilnahmegebühren“ gehen
  2. Neue Preisliste anlegen (z. B. „Reverse Charge B2B“ oder „0% Unternehmer“)
  3. Preisdetails hinzufügen
  4. Bei der Umsatzverteilung für alle Positionen den Steuersatz „0 %“ auswählen

Bei der manuellen Buchungserfassung kann dann für betroffene Unternehmenskunden diese spezielle Preisliste ausgewählt werden.

Für Unterkunft, Verpflegung und Sonstige Leistungen

  1. Zu Verwaltung – Preislisten gehen
  2. Neue Preisliste für Unterkunft, Verpflegung oder Sonstiges anlegen (z. B. „Reverse Charge Unterkunft“)
  3. Gewünschte Preise eintragen
  4. Bei der Umsatzverteilung für alle Einträge den Steuersatz auf „0 %“ setzen
  5. Diese Preisliste kann dann bei den betroffenen Veranstaltungen zugewiesen werden

Anpassung bereits gebuchter Leistungen

Wurde eine Leistung bereits mit einem anderen Steuersatz gebucht, muss die entsprechende Buchungszeile gelöscht und mit der korrekten Preisliste neu hinzugefügt werden. Eine nachträgliche Änderung des Steuersatzes ist nicht möglich.

B2B vs. B2C: Welche Preisliste verwenden?

Bei der Buchungserfassung muss unterschieden werden:

  • Unternehmenskunden (B2B) mit gültiger USt-ID: Preisliste mit 0 % Steuersatz verwenden (sofern Reverse Charge anwendbar!)
  • Privatkunden (B2C) ohne USt-ID: Standard-Preisliste mit regulärem Steuersatz verwenden

Diese Prüfung muss bei jeder Buchung manuell erfolgen. Eine automatische Unterscheidung durch SeminarDesk ist nicht möglich.

Updated on 06.01.2026

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