Beim Reverse-Charge-Verfahren geht die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger über. In diesem Fall müssen Rechnungen mit 0 % Umsatzsteuer ausgestellt werden.
Da in SeminarDesk die Steuersätze fest an Preislisten-Einträge gebunden sind und nach der Buchung nicht mehr geändert werden können, ist für Reverse-Charge-Fälle eine separate Preisliste mit 0 % Steuersatz erforderlich.
Vorgehen
Für Teilnahmegebühren
- Veranstaltung öffnen und zum Abschnitt „Teilnahmegebühren“ gehen
- Neue Preisliste anlegen (z. B. „Reverse Charge B2B“ oder „0% Unternehmer“)
- Preisdetails hinzufügen
- Bei der Umsatzverteilung für alle Positionen den Steuersatz „0 %“ auswählen
Bei der manuellen Buchungserfassung kann dann für betroffene Unternehmenskunden diese spezielle Preisliste ausgewählt werden.
Für Unterkunft, Verpflegung und Sonstige Leistungen
- Zu Verwaltung – Preislisten gehen
- Neue Preisliste für Unterkunft, Verpflegung oder Sonstiges anlegen (z. B. „Reverse Charge Unterkunft“)
- Gewünschte Preise eintragen
- Bei der Umsatzverteilung für alle Einträge den Steuersatz auf „0 %“ setzen
- Diese Preisliste kann dann bei den betroffenen Veranstaltungen zugewiesen werden
Anpassung bereits gebuchter Leistungen
Wurde eine Leistung bereits mit einem anderen Steuersatz gebucht, muss die entsprechende Buchungszeile gelöscht und mit der korrekten Preisliste neu hinzugefügt werden. Eine nachträgliche Änderung des Steuersatzes ist nicht möglich.
B2B vs. B2C: Welche Preisliste verwenden?
Bei der Buchungserfassung muss unterschieden werden:
- Unternehmenskunden (B2B) mit gültiger USt-ID: Preisliste mit 0 % Steuersatz verwenden (sofern Reverse Charge anwendbar!)
- Privatkunden (B2C) ohne USt-ID: Standard-Preisliste mit regulärem Steuersatz verwenden
Diese Prüfung muss bei jeder Buchung manuell erfolgen. Eine automatische Unterscheidung durch SeminarDesk ist nicht möglich.
