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Wie kann ich für die Abrechnung von Verpflegung einen bestimmten Anteil mit einem anderen Steuersatz belegen? (Abgrenzung Speisen und Getränke)

Um für die Abrechnung von Verpflegung einen bestimmten Anteil mit einem anderen Steuersatz zu belegen, insb. zur Abgrenzung von Speisen und Getränken, kann unter Verwaltung – Preislisten eine Umsatzverteilung vorgenommen werden.

Die Angaben zu Umsatzverteilungen definieren, welche Leistung auf welches Buchhaltungskonto gebucht werden soll. Dabei können wir eine Verteilung auf mehrere Einträge festlegen. Und für diese Einträge können wir auch unterschiedliche Steuersätze angeben.

Eine solche Verteilung kann an zwei Stellen festgelegt werden:

  • als Standard-Umsatzverteilung für einen Umsatztyp, also z. B. für jede Buchungszeile vom Typ „Verpflegung“, oder
  • als Umsatzverteilung für Preisdetails in einer Preisliste.

Dabei kommt bei der Buchung die für den jeweiligen Umsatztyp festgelegte Standard-Umsatzverteilung zur Anwendung, wenn nicht eine individuelle Umsatzverteilung für das Preisdetail in der Preisliste angegeben ist.

Für eine Abgrenzung, die aufgrund bestimmter Gesetzgebung zeitlich begrenzt vorgenommen werden muss, empfiehlt sich die Definition in der Preisliste.

Die folgenden Abbildungen zeigen ein Beispiel. Dabei haben wir in der „Standard“ Preisliste für Verpflegung eine Version mit Gültigkeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2022 angelegt. Diese enthält Einträge für Preisstufe „2-Standard“ mit Preisen für Mahlzeiten in 3 Altersstufen (unter 6 Jahren implizit kostenfrei, 6-17 Jahre, ab 18 Jahren). Standardmäßig – also über die Standard-Umsatzverteilung für „Verpflegung“-Buchungszeilen – kommt dabei der Steuersatz „Ermäßigt“ zur Anwendung, doch über die abgebildeten Preisdetail-Umsatzverteilungen belegen wir einen prozentualen „Anteil Getränke“ dieser Umsätze mit dem Steuersatz „Normal“.

Spezifische Umsatzverteilung für ein Preisdetail
Abb. Spezifische Umsatzverteilung für ein Preisdetail
Auszug einer Rechnung mit Abgrenzung von Speisen und Getränken
Abb. Auszug einer Rechnung mit Abgrenzung von Speisen und Getränken

Hinweis: Die Umsatzverteilung gilt für alle Mahlzeiten. Eine Beschränkung auf einzelne Mahlzeiten, z. B. nur das Frühstück, ist nicht möglich. In einem solchen Fall müsste eine „Sonstige Leistung“ mit dem besonderen Steuersatz angelegt werden.

Alles Weitere zu Preislisten und Umsatzverteilungen ist in diesem Artikel erklärt; Preis- und Altersstufen beschreibt dieser Artikel.

Aktualisiert am 11.04.2024

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